Bedingungen Eventbegrünung und
Saisonbegrünung *
* Bedingungen für AKTIONS-, DAUER- und WECHSELBEGRÜNUNG (...mit turnusmäßigem Ausstattungsaustausch) auf
Anfrage!
LEIHDAUER
EVENTBEGRÜNUNG:
- Unsere Listenleihpreise für Eventbegrünung gelten für eine Leihdauer bis 10 Tage inklusiv Liefer- und Abholtag.
- Bei Verlängerung der Leihdauer (nach Absprache) auf insgesamt bis zu 20 Tage gilt der 1,5-fache Leihpreis, für darüber hinausgehende Zeiträume auf
Anfrage.
- Listenleihpreise gelten für einen einmaligen Veranstaltungseinsatz. Bei direkter Weiterverwendung, bzw. Bereithaltung durch den Kunden oder Dritte bis zur
Weiterverwendung für einen Folgeeinsatz oder mehrere Folgeeinsätze gilt innerhalb der regulären Leihdauer von 10 Tagen der 1,5-fache Leihpreis, innerhalb der verlängerten Leihdauer der 2-fache
Leihpreis.
- Die maximal mögliche Leihdauer kann aufgrund der am Einsatzstandort vorhandenen pflanzenphysiologischen Standortbedigungen Licht, Luft und Temperatur bei bestimmten
Pflanzen eingeschränkt und kürzer als die oben genannten Zeiträume sein. Auskunft hierüber siehe unsere Preis- und Sortimentslisten, Artikel-Image-Seiten und Hinweise im Angebot.
SAISONBEGRÜNUNG:
- Unsere Listenleihpreise für Saisonbegrünung gelten für eine Leihdauer von 2 bis 9 Monaten.
- Frühester Leihbeginn und spätestes Leihende in Abhängigkeit von den jährlichen Witterungsbedingungen und spezifischen Temperaturbedürfnissen der gewählten Pflanzen,
z. Bsp. mediterrane Pflanzen i.d.R. von Ende April bis Anfang November.
TRANSPORTE
- Eine vereinbarter Lieferung und/oder Abholung durch uns erfolgt gegen Fahrtkostenberechnung nach Ortspauschalen oder gefahrenen Kilometer
für erforderlicher Fahrzeuggröße (PKW, Kleintransporter, LKW, LKW-Zug).
- Bei Lieferung und Abholung durch uns verstehen sich Leihpreise inklusiv der reinen Ladearbeiten (ebenerdig) am Fahrzeug.
- Bei der Abholung durch uns ist das Leihgut ladefertig und gesammelt bereitzustellen, ausgenommen bei vereinbartem Abbau.
- Bei Abholung und Rücklieferung durch den Kunden ab/an einen unserer Standorte gewähren wir auf unsere Leihpreise einen Abholerrabatt von
8%.
AUF- UND ABBAU
- Ein vereinbarter Auf- und Abbau von Begrünungseinheiten (Pflanze und Gefäß) durch uns bis/ab Aufstellorten am Einsatzstandort erfolgt gegen Berechnung.
- Auf- und Abbau im üblichen Aufwandsrahmen berechnen wir nach Pauschale pro Begrünungseinheit (Pflanze im Gefäß).
- Über den üblichen Rahmen hinausgehende Auf-/Abbauarbeiten, wie Wegearbeiten über Treppen, Fahrstühle etc., sowie sonstige Arbeitsleistungen berechnen wir nach
Aufwand.
VERFÜGBARKEITEN, BESTELLUNGEN
- Direkt verfügbare Bestandsmengen auf Anfrage. Bei rechtzeitiger Bestellung beschaffen wir bei gängigen Handelswaren darüberehinausgehende
Mengen ggfls. nach.
- Diverse Pflanzen und/oder Pflanzengrößen sind von uns gezielt kultiviert, somit keine gängige Handelsware und nicht nachbeschaffbar.
- Wir empfehlen möglichst frühzeitige Anfrage bzw. Bestellung, damit wir fehlende Mengen ggfls. rechtzeitig für Sie beschaffen, bzw. aus unseren Standorten
zusammenziehen können.
- Verfügbarkeitsangaben, angebotene Mengen vorbehaltich Vorverkauf, bzw. Vorverleih.
Auszug aus unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen für Leihbegrünungen!
- Die Vorgaben für Einsatzbeschränkungen und Behandlung des Leihguts während des gesamten Leihzeitraums gewährleistet uns gegenüber der uns gegenüber eingetretene
Auftraggeber. Neben den in Angeboten ausgewiesenen Vorgaben betrifft dies generell:
- ausreichende Wasserversogung der Pflanzen während der gesamten Leihdauer, unabhängig von einem eventuell abweichenden Nutzzeitraum
- Leihdauerbegrenzung z.B. wegen nicht gewährleistbarer Pflanzenverträglichkeit in dunklen Innenräumen, wie z.Bsp. Messehallen
- Schadensabwendung durch sorgsame Behandlung des Leihguts während der gesamten Leihdauer, sowie bei Transporten durch den Kunden oder Dritte.
Bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich der Behandlung und dem Umgang mit Pflanzen oder anderem Leihgut wenden Sie sich bitte
vorsorglich und jederezeit an uns!
- Haftung: Bei Verlust oder Beschädigung des Leihguts während des Leihzeitraums von der Übernahme bis zur Rückgabe durch unseren Kunden, über den normalen
Abnutzungsrahmen hinaus, haftet, unabhängig vom Verursacher, Nutzer oder Dritten, für alle von uns nicht zu vertretenden Schäden der uns gegenüber eingetretene Auftraggeber. Insbesondere gilt dies
auch für dementsprechende Trockenschäden an Pflanzen, die erst nach Rückgabe des Leihguts sichtbar werden. Im Haftungsfall sind wir berechtigt beschädigtes Leihgut zu unseren
Wiederbeschaffungspreisen zzgl. bis zu 20% Aufwandsentgelt, unter Abzug hierfür etwaig bereits gezahlter Leihbeträge in Rechnung zu stellen.
- Für alle Maße, Ausstattungen und Preise maßgeblich sind unsere schriftlichen Angebote und/oder Auftragsbestätigungen.
Unsere vollständigen Liefer- und Zahlungsbedingungen für Leihbegrünungen senden wir Ihnen auf Anfrage!